Eines Tages erfasste ich auf Arbeit ein Inschriftenrelief, das mit den Worten „I Signori Otto“ begann. Da ich mit den Herren namens Acht, so meine anfängliche Interpretation, nichts anfangen konnte, begann ich weiter zu recherchieren und möchte Euch hier über die Resultate berichten, die man in der gesamten Altstadt finden kann, beginnend mit der Geschichte der Herren…
Die Magistratur der Otto di Guardia e Balìa*
Bei den „spettabili signori otto“ – den geschätzten acht Herren, wie sie sich oft selber bezeichneten – handelte es sich um eine der ältesten Institutionen Florenz‘. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts erhielten acht Bewohner die Balìa (alt für Herrschaft, Macht, Gewalt), um für die innere Sicherheit in der Stadt zu sorgen. Die Herren bestimmten, dass ihnen künftig vier Beamte aus mindestens 40 Meilen entfernten Orten und diesen untergeordnet je ein Notar sowie fünfzig „Polizisten“ hierfür zur Seite stehen sollten.
Die Magistratur der Otto di Balìa wurde im Rahmen des Ciompi-Aufstandes 1378 abgesetzt. Doch noch Anfang September des gleichen Jahres, als die bürgerliche Ordnung wiederhergestellt war, etablierte man als Nachfolger die Otto di Guardia (Wache), die mit weniger Befugnissen ausgestattet erneut über die Ordnung der Stadt und der Umgebung wachen sollten.
Zwei Jahre später, am 18. September 1380, gründete man unter der Bedrohung eines Angriffes durch Carlo di Durazzo die Institution Otto di Guardia e Balìa, die nun wieder umfangreiche Befugnisse erhielt, um dadurch schneller intervenieren und walten zu können. Auch nachdem die Gefahr des Angriffes gebannt war, blieb die Magistratur bestehen. Von da an war die Herrschaft der gewählten „acht Herren“ auf vier Monate begrenzt und jeweils zu Beginn des dritten mussten sie von der neuen Signoria bestätigt werden.
Im Laufe der Zeit weitete sich das Aufgabengebiet von der Exekutive auch auf die Judikative aus, so dass sich diese Institution zum stärksten Gegner des wachsenden Absolutismus‘ der Medici entwickelte. Daraufhin reduzierte Cosimo I. 1532 den Zuständigkeitsbereich der Signori Otto unmittelbar auf Florenz. Zugleich verlegte er den Sitz der Magistratur in den Bargello, ehemals Sitz der Podestà (Stadtherren), der seine Funktion aufgrund der Herrschaft durch die Medici verloren hatte. So glaubte Cosimo I., die Magistratur besser unter Kontrolle halten zu können.
Als 1558 die „acht Herren“ gegen diese Maßnahmen aufbegehrten, entließ Cosimo sie kurzerhand und verschärfte die Ernennungskriterien. Von nun an durften nur noch Männer „höchster Treue“ dieses Amt ausüben, die sich durch ihre Unterwürfigkeit gegenüber den Medici aber auch ihre Skrupellosigkeit auszeichneten, wie der Fall des versuchten Attentates durch ein Mitglied der Familie Pucci zeigt.
Nach über 200 Jahren dieser Regelung löste erst Pietro Leopoldo (der spätere Kaiser Leopold II.) 1777 die Magistratur auf und ersetzte sie durch einen Obersten Gerichtshof.



Die Inschriften der Signori Otto
Über Jahrhunderte ließen die Signori Otto Inschriftensteine mit Verboten an florentinischen Bauwerken und darüber hinaus anbringen (z.B. im benachbarten Fiesole [s. Titelbild], aber auch in Empoli, Pescia, Prato usw.). Diese erkennt man oft (aber nicht immer, siehe Beispiele) daran, dass sie aus dem regionalen grünlichen Sandstein Pietra serena bestehen. Des Weiteren, weil irgendwo im Text ein Verweis auf die „acht Herren“ vorhanden ist. So beginnen viele mit den Worten I Sign Otto prohibiscono, wobei die Schreibweisen variierten sowie häufig Abbreviaturen enthielten (z.B. SS als Abkürzung für Signori).
Gegen Androhungen von Strafen verboten die Herren beispielsweise Ballspiel, Gesang und Tanz, die Verunreinigung von Plätzen (fare bruttura oder sporcizia – wörtlich: Hässlichkeit oder Verschmutzung machen), das Halten von Tieren sowie die Anwesenheit unehrenhafter Damen (d.h. Prostituierten) nahe religiöser Gebäude. Eine statistische Auflistung der veröffentlichten Verbote findet Ihr hier.


Eine Publikation von 1887 sowie eine von 1911 (s.u.) listen rund 80 dieser Inschriftensteine im Florentiner Stadtgebiet auf. Durch diverse Baumaßnahmen seitdem sind natürlich einige Inschriften verloren gegangen. Dafür sind aber weitere hinzugekommen, die wieder freigelegt wurden, so dass ich derzeit 134 in meinem Katalog habe. 107 davon befinden sich noch mehr oder weniger in situ (s. Karte in meinem aktuellen Projekt und meine Fotografien der Inschriften auf der Webseite der Photothek des Kunsthistorischen Institutes in Florenz). Zwei, die aus der großflächigen Umgestaltung des Innenstadtzentrums stammen, befinden sich heute im Museo di San Marco, leider nur im Magazin, sind aber online zu sehen: ein Stein von 1608 und ein undatierter aus dem 17. Jahrhundert.



Die älteste bekannte datierte Inschrift stammt übrigens von 1561, die letzte von 1771.
* Die Informationen basieren neben dem Archivio di Stato di Firenze auf folgenden Quellen:
- John K. Brackett, Criminal justice and crime in late Renaissance Florence, 1537-1609, Cambridge 1992
- Roberto Ciabani – Luciano Berti, Le leggi di pietra. Bandi dei signori Otto di guardia e di balia della Città di Firenze, Firenze 1984
- Giovanni Antonelli, La magistratura degli Otto di Guardia a Firenze, Archivio Storico Italiano, Volume 112, S. 3-39, Firenze 1954
- Gian Rosa, Le leggi penali sui muri di Firenze, Firenze 1911
- Francesco Bigazzi, Iscrizioni e memorie della città di Firenze, Firenze 1887 (ab Seite 349)


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